Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen

19. September 2025;

Am 8. und 9. November finden die Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat statt. Die endgültigen Kandidatenlisten hängen in den Schaukästen aus.

 

Bei der Wahl zum Kirchenvorstand darf wählen, wer ein Jahr in seiner jeweiligen Gemeinde wohnt und 18 Jahre alt ist. Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat sind wahlberechtigt alle, die in unserer Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.


Briefwahlunterlagen für beide Wahlen erhalten Sie ab dem 14. Oktober im Pastoralbüro. 

  

 

Öffnungszeiten der Wahllokale für die Wahlen des Kirchenvorstandes und Pfarrgemeinderates:

  • Samstag, 08.11. von 18.45 bis 19.30 Uhr
    im Pfarrheim St. Aldegundis
  • Sonntag, 09.11. von 10.15 bis 11.00 Uhr
    im Pfarrheim St. Stephanus
  • Sonntag, 09.11. von 11.45 bis 12.30 Uhr
    im Pfarrheim Zum Hl. Kreuz

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